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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Absicherung des Lebensabends aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Vertrag abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit offiziellen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Konstrukt erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jeder Bundesbürger Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich fürderhin an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge und Absicherung und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind bereits knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden bereits über 19 Milliarden Euro als Absicherung des Lebensabends in Riester investiert, die vom Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

So erhalte ich die Riester Förderung:

Wer riestert, will natürlich ebenso in den Genuss der Förderung kommen. Das geht jedoch nicht automatisch. Zunächst zahlen Sie Ihre in den Riester Konstrukt ein - normalerweise monatlich - und dann erwerben Sie nach Ablauf des Jahres Ihre Förderung. Und das geht so:
Sie erwerben von Ihrer Versicherung jedes Jahr einen Zulagenantrag per Post und wenn Sie Kinder haben zudem einen entsprechenden Zusatzbogen. Überprüfen Sie die Angaben des Antrags, tragen Sie Ihre Steuernummer und Ihr Finanzamt ein und schicken Sie die Unterlagen dann zurück an Ihre Versicherung, die diese direkt an das Bundeszulagenamt weiterleitet. Nach Prüfung Ihrer Angaben werden Ihre Zulagen anschließend an dem überwiesen. Neuerdings wird der Ablauf mit einem sogenannten "Dauerzulagenantrag" entscheidend vereinfacht. Hierbei füllen Sie den Beantragungsbogen nur einmal aus und Ihr beantragt die Förderung dann jedes Jahr für Sie automatisch.

Für wen lohnt sich die Riester Rente?

Die Riester Rente ist eine interessante Möglichkeit, um sich ein zusätzliches Vermögen aufzubauen, um im Alter nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen zu sein. Aber Viele fragen sich, ob sich die Riester Rente für sie überhaupt lohnt. Und dabei geht es nicht nur um Rechner Riesterrente Arten. Um es kurz zu machen: die Riester Rente lohnt sich für alle, die Anrecht auf die offizielle Förderung haben. Und die beträgt, man kann es gar nicht oft genug wiederholen, 154 Euro Grundzulage, 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Wer dementsprechend auf dieses Geld nicht verzichten möchte, für den lohnt sich die Riester Rente auf jeden Fall. Denn er bekommt das Geld geschenkt, wenn er bestimmte seines Bruttoeinkommens in Riester anlegt. Damit gleichwohl nicht genug: zusätzlich ergattern Riester-Sparer am Ende des Jahres eine saftige Steuerersparnis, da sie die zur Riester Rente als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. So kann wirklich noch einmal eine ordentliche Altersvorsorge zustande kommen. Das macht sich z.B. besonders bei Gutverdienern schnell bemerkbar, denn genauso sie können ihre zu 100% absetzen - bis zu einem Maximalbetrag, der die Sonderausgabenabzüge regelt. Damit ist Riester tatsächlich eine der profitabelsten Arten, fürs Alter vorzusorgen. Auch Geringverdiener, die z.B. weniger als 5.350 Euro im Jahr verdienen, sollten bei Riester zuschlagen, denn sie müssen nur 5 Euro im Monat selber aufbringen. Und sich mit 5 Euro eine Zusatzrente aufzubauen - das ist doch gleichfalls nicht schlecht.

Die nachgelagerte Besteuerung der Riester Rente

Die Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das interessiert viele, die ursprünglich nach Rechner Riesterrente Arten gsucht haben. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, das heißt auch die Einkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen. Natürlich zahlt niemand gern Steuern und das ändert sich sicherlich gleichfalls als Pensionär nicht. Aber lieber später weniger Steuern auf die Riester Rente zahlen, als während des Arbeitslebens viel Steuern auf das monatlich Einkommen zahlen. Und ein Gutes hat das Ganze: im Gegenzug können Sie nämlich die , die Sie in der Ansparphase in die Riester Rente einzahlen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich. Sie zahlen Ihre das heißt im Detail aus unversteuertem Einkommen, sparen somit während Ihres Arbeitslebens weniger Steuern, wenn Sie riestern, und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen. Oder noch einmal anders ausgedrückt: Ihr Vorteil bei der Riester Rente ist wirklich, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein reichlicheres Einkommen und damit gleichfalls einen kolossaleren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern für später beiseite legen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen.

Riester für Ehenpaare

Mit der Riester Rente kann man sich auf angenehme Art und Weise eine Zusatzrente aufbauen, vor allem wenn man zu den förderfähigen Personengruppen zählt. jedoch was ist beispielsweise mit Hausfrauen, die nicht berufstätig sind? Sie können aufatmen, denn gleichfalls sie dürfen riestern. Hausfrauen, die selbst nicht berufstätig sind, haben Anrecht auf die volle Zulage, wenn ihr geförderter Ehepartner seine vollen Eigenbeträge in die Riester Rente einzahlt. Hier wird demnach dann doppelt geriestert - und später doppelt profitiert. Das gilt natürlich ebenfalls im umgekehrten Fall, dass die Frau berufstätig ist und der Mann zu Hause bleibt und sich z.B. um die Kinder und den Haushalt kümmert.
Aber was ist, wenn der Ehepartner ebenfalls arbeitet, gleichwohl als Selbstständiger? Selbstständige sind normalerweise ja von der Förderung ausgeschlossen. In diesem Sonderfall allerdings nicht. Wenn ein Ehepartner angestellt ist und die vollen zahlt, dann kann genauso der selbstständige Ehepartner riestern und erhält ebenfalls die volle Zulage.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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